Auch Privatpersonen können unsere handwerklichen Tätigkeiten steuerlich geltend machen.
Die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme wurde zum 01.01.2009 auf 20% von 6000,00 €
(= 1200,00 €) vedoppelt.
Abzugsfähig sind nur die Arbeitskosten, nicht die Materialkosten.
Voraussetzung für die Steuerermäßigung:
- Vorlage einer Rechnung mit getrenntem Ausweisen von Lohn- und Materialkosten
- Nachweis der Überweisung auf das Konto des Handwerkers ( Barzahlungen und Schecks werden nicht anerkannt)